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L ,T und S

           

                                                

Klasse

Klasse L

Klasse T

Fahrzeug

a) Zugmaschinen mit einer bbH bis max. 32 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit Anhänger bis zu einer bbH von max. 25 km/h.

b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge (Gabelstapler) mit einer bbH bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

a) Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h

b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.

Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Mindestalter

16 Jahre

16 Jahre (bbH max. 40 km/h)

18 Jahre (bbH max. 60 km/h)

erforderliche FS-Klassen

keine

keine

eingeschlosseneFS-Klassen

keine

L, M und S



Klasse

Klasse S

Fahrzeug

Dreirädrige Krafträder (Trikes),
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads, Mini Pkw).

  • Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h (durch die Bauart bestimmt)
  • mit Dieselmotor: maximal 4 kW Nutzleistung
  • mit Elektromotor: maximal 4 kW Nenndauerleistung
  • bei vierrädrigen Kraftfahrzeugen: Leermasse maximal 350 kg (bei Elektrofahrzeugen: Akkus nicht mitgerechnet)

Mindestalter

16 Jahre

erforderliche FS-Klassen

keine

eingeschlossene FS-Klassen

keine







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