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Klasse A,A1 und M

                                             

Klasse

Klasse A - beschränkt

(ehemals Klasse 1a)

Das Klasse A - unbeschränkt

(ehemals Klasse 1)

Fahrzeug

Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.

Die Beschränkung entfällt 2 Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis.

Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Mindestalter

18 Jahre

25 Jahre

erforderliche FS-Klassen

keine

keine

eingeschlossene

FS-Klassen

Das A1 und M

A1 und M




Klasse

Klasse A1

(ehemals Klasse 1b)

Klasse M

Fahrzeug

Krafträder (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm, jedoch nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von:

a) 80 km/h (bbH) für 16-17jährige und

b) unbegrenzt ab 18 Jahre.

Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 ccm).

Mindestalter

16 Jahre

16 Jahre

erforderliche

FS-Klassen

keine

keine

eingeschlossene FS-Klassen

M

keine

 


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