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C und CE

                                        

Klasse

Klasse C

(ehemals Klasse 2)

Klasse CE

(ehemals Klasse 2)

Fahrzeug

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder –mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz und mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Befristung: Fahrerlaubnis wird für 5 Jahre erteilt. Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis

Befristung: Fahrerlaubnis wird für 5 Jahre erteilt. Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis

Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg

Mindestalter

18 Jahre

18 Jahre

erforderliche

FS-Klassen

B

C

eingeschlossene

FS-Klassen

C1

C1E, BE und T







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